Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Bedingungen
AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung, die zwischen der MeineZeit Mgt. AG (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem Kunden (Käufer) abgeschlossen werden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1 Geltungsbereich
- 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung Veranstaltungen jeglicher Art zwischen dem Freilich am See (nachfolgend „Location“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt
§2 Vertragsabschluss
- 1. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden.
- 2. Optionsdaten sind unverbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist ist die Location berechtigt, die reservierten Räume anderweitig zu vergeben.
§3 Leistungen und Preise
- 1. Maßgeblich sind ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen.
- 2. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 3. Zusatzleistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs (z. B. Verlängerung der Veranstaltungsdauer, zusätzlicher Personalbedarf, Mehrverzehr, etc.) werden gesondert berechnet.
- 4. Preisänderungen aufgrund nach Vertragsschluss eintretender erheblicher Kostensteigerungen (z.B. Energie, Wareneinsatz) bleiben vorbehalten, sofern zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate liegen und die Preisanpassung für den Kunden zumutbar ist.
§4 Teilnehmerzahl
- 1. Die verbindliche Teilnehmerzahl ist der Location spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
- 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um bis zu 5 % ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
- 3. Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen werden die nicht erschienenen Teilnehmer mit 100 % der vereinbarten Pauschale bzw. des Menü- oder Buffetpreises berechnet.
- 4. Erhöhungen der Teilnehmerzahl werden nach tatsächlichem Aufwand und Verfügbarkeit berechnet
§5 Zahlungsbedingungen
- 1. Eine Anzahlung in Höhe von 40 % der vereinbarten Gesamtsumme ist bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn fällig. Als Grundlage wird immer die Summe der Kostenkalkulation bei erster Vertragsunterschrift herangezogen.
- 2. Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
- 3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn) kann eine Vorauszahlung von bis zu 100 % verlangt werden.
- 4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß § 288 BGB.
§6 Rücktritt des Kunden (Stornierung)
- 1. Der Rücktritt des Kunden bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Location.
- 2. Bis 12 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich, danach fallen Stornierungskosten an.
- 3. Im Falle des Rücktritts werden folgende Stornogebühren auf die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme erhoben:
- • 20 % bis zum … (9 Monate vor Veranstaltungsbeginn)
- • 40 % bis zum … (6 Monate vor Veranstaltungsbeginn)
- • 60 % bis zum … (3 Monate vor Veranstaltungsbeginn)
- • 80 % bis zum … (4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
- • Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fallen 100%
- Stornierungskosten an.
- 4. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühren angerechnet.
- 5. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Location kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- 6. Der Abschluss einer Veranstaltungs-Ausfallversicherung wird empfohlen.
§7 Rücktritt durch die Location
Die Location ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
- • höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen die Durchführung unmöglich machen,
- • vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht eingehen,
- • falsche oder irreführende Angaben über Art oderZweck der Veranstaltung gemacht wurden,
- • berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Location gefährdet.
§8 Haftung
- 1. Die Location haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- 2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Location nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- 3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- 4. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Gebäude, Einrichtung oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder beauftragte Dritte verursacht werden.
- 5. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt die Location keine Haftung, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
§9 Mitgebrachte Speisen, Getränke, Dekoration und Technik
- 1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Location gestattet.
- 2. Für genehmigte Fremdleistungen kann ein angemessenes Entgelt (z. B. Kork- oder Tellergeld) erhoben werden.
- 3. Externe Dienstleister sowie technische Installationen sind vorab schriftlich abzustimmen.
- 4. Dekorationen und Aufbauten müssen den geltenden brandschutzrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Hochzeiten, Feiern & mehr
Unsere Bedingungen
FREMDLEISTUNGEN
- Gern sind wir Ihnen bei der Wahl Ihrer Fremddienstleister (Floristik, Dekoration, Fotografen und DJ) behilflich. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Außenveranstaltungen nach 22 Uhr, diese beim Amt anmelden müssen. Gerne übernehmen wir die Koordination und Buchung externer Dienstleister für Sie. Hierfür berechnen wir einen Organisationsaufschlag von 20% auf die gebuchten Leistungen.
MENÜ- UND GETRÄNKEKARTEN
- Gerne erstellen wir individuelle Menü- und Getränkekarten zu Ihrer Veranstaltung. Ab 2,50 EUR pro Exemplar.
PLATZKARTEN / GASTGESCHENKE
- Gerne übernehmen wir die Verteilung Ihrer Platzkarten und Gastgeschenke auf den Tischen. Für diesen Service berechnen wir 2,00 EUR pro Tisch (unpersonalisierte Karten/Geschenke) und 3,00 EUR pro Tisch (personalisierte Karte/Geschenke).
MINDESTUMSATZ
- Der Mindestumsatz für den Eventsaal inklusive Eventwiese liegt ganzjährig, an Frei- und Samstagen, bei 8.000,00 EUR. Dieser beinhaltet ausschließlich Speisen und Getränke Umsatz. Nicht enthalten sind Set Up Kosten sowie die Bereitstellungspauschalen. Sollte dieser nicht erreicht werden, wird die Differenz als Raummiete gebucht.
BEREITSTELLUNGSPAUSCHALE
- Bei Veranstaltungen berechnen wir ab einer Veranstaltungsdauer über acht Stunden eine Bereitstellungspauschale. Ab der neunten Stunde Ihrer Veranstaltung berechnen wir Kosten von 120,00 EUR, ab der zehnten Stunde 150,00 EUR, ab der elften Stunde 200,00 EUR und ab der zwölften Stunde 250,00 EUR. Für Veranstaltungen, die diesen Zeitraum überschreiten, erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle Kalkulation.
REINIGUNGSPAUSCHALE
- Sollten Sie in unserem Eventsaal Konfettikanonen oder ähnliches nutzen wollen, berechnen wir eine zusätzliche Reinigungspauschale von 450,00 EUR. Der Umwelt zuliebe sind in unserem Außenbereich nur natürliches Wurfmaterial wie Rosen oder Reis gestattet.
KINDERPREISE
- Kinder im Alter bis 4 Jahren sind herzlich willkommen, es fallen keine weiteren Kosten an. Kinder zwischen 4 bis einschließlich 11 Jahren werden mit 50% bei Speisen und berechnet. Ab 12 Jahren gelten Kinder als Vollzahler.